Rechtsprechung
   BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28524
BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00 (https://dejure.org/2001,28524)
BPatG, Entscheidung vom 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00 (https://dejure.org/2001,28524)
BPatG, Entscheidung vom 14. November 2001 - 29 W (pat) 196/00 (https://dejure.org/2001,28524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,28524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
    Die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, fehlt einer angemeldeten Bezeichnung aber nicht nur, wenn ihr ein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann, sondern auch, wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stRspr zuletzt BGH, Beschluß v. 28. Juni 2001 - I ZB 1/99 - INDIVIDUELLE m.w.N., BGH WRP 2001, 692 - Test it; BGH WRP 2001, 1080, 1081 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH WRP 1998, 495, 496 - Today).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
    Der Senat geht mit der Anmelderin und der Markenstelle davon aus, daß bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab zugrunde zu legen ist und grundsätzlich jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter uns; BGH GRUR 2000, 722, 723 - LOGO; jeweils unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 12/6581, S 70 = BlPMZ 1994, Sonderheft, S 64).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
    Der Senat geht mit der Anmelderin und der Markenstelle davon aus, daß bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab zugrunde zu legen ist und grundsätzlich jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter uns; BGH GRUR 2000, 722, 723 - LOGO; jeweils unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 12/6581, S 70 = BlPMZ 1994, Sonderheft, S 64).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
    Die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, fehlt einer angemeldeten Bezeichnung aber nicht nur, wenn ihr ein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann, sondern auch, wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stRspr zuletzt BGH, Beschluß v. 28. Juni 2001 - I ZB 1/99 - INDIVIDUELLE m.w.N., BGH WRP 2001, 692 - Test it; BGH WRP 2001, 1080, 1081 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH WRP 1998, 495, 496 - Today).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
    Bei der gegebenen Sachlage steht der Beurteilung des Senats die Entscheidung "HOUSE OF BLUES" (BGH MarkenR 1999, 292), die nicht zur Unterscheidungskraft, sondern zur Frage des Freihaltungsbedürfnisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 und 3 MarkenG an einer fremdsprachigen, in Ländern des englischen Sprachraums eingetragenen Bezeichnung ergangen ist, nicht entgegen.
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
    Die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, fehlt einer angemeldeten Bezeichnung aber nicht nur, wenn ihr ein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann, sondern auch, wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stRspr zuletzt BGH, Beschluß v. 28. Juni 2001 - I ZB 1/99 - INDIVIDUELLE m.w.N., BGH WRP 2001, 692 - Test it; BGH WRP 2001, 1080, 1081 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH WRP 1998, 495, 496 - Today).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
    Die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, fehlt einer angemeldeten Bezeichnung aber nicht nur, wenn ihr ein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann, sondern auch, wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stRspr zuletzt BGH, Beschluß v. 28. Juni 2001 - I ZB 1/99 - INDIVIDUELLE m.w.N., BGH WRP 2001, 692 - Test it; BGH WRP 2001, 1080, 1081 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH WRP 1998, 495, 496 - Today).
  • BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98

    LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
    Der Senat geht mit der Anmelderin und der Markenstelle davon aus, daß bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab zugrunde zu legen ist und grundsätzlich jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter uns; BGH GRUR 2000, 722, 723 - LOGO; jeweils unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 12/6581, S 70 = BlPMZ 1994, Sonderheft, S 64).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
    Der Senat geht mit der Anmelderin und der Markenstelle davon aus, daß bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab zugrunde zu legen ist und grundsätzlich jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter uns; BGH GRUR 2000, 722, 723 - LOGO; jeweils unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 12/6581, S 70 = BlPMZ 1994, Sonderheft, S 64).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
    Die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, fehlt einer angemeldeten Bezeichnung aber nicht nur, wenn ihr ein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann, sondern auch, wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stRspr zuletzt BGH, Beschluß v. 28. Juni 2001 - I ZB 1/99 - INDIVIDUELLE m.w.N., BGH WRP 2001, 692 - Test it; BGH WRP 2001, 1080, 1081 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH WRP 1998, 495, 496 - Today).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht