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BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
Die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, fehlt einer angemeldeten Bezeichnung aber nicht nur, wenn ihr ein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann, sondern auch, wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stRspr zuletzt BGH, Beschluß v. 28. Juni 2001 - I ZB 1/99 - INDIVIDUELLE m.w.N., BGH WRP 2001, 692 - Test it; BGH WRP 2001, 1080, 1081 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH WRP 1998, 495, 496 - Today). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
Der Senat geht mit der Anmelderin und der Markenstelle davon aus, daß bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab zugrunde zu legen ist und grundsätzlich jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter uns; BGH GRUR 2000, 722, 723 - LOGO; jeweils unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 12/6581, S 70 = BlPMZ 1994, Sonderheft, S 64). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96
FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis
Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
Der Senat geht mit der Anmelderin und der Markenstelle davon aus, daß bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab zugrunde zu legen ist und grundsätzlich jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter uns; BGH GRUR 2000, 722, 723 - LOGO; jeweils unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 12/6581, S 70 = BlPMZ 1994, Sonderheft, S 64).
- BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98
Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf
Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
Die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, fehlt einer angemeldeten Bezeichnung aber nicht nur, wenn ihr ein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann, sondern auch, wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stRspr zuletzt BGH, Beschluß v. 28. Juni 2001 - I ZB 1/99 - INDIVIDUELLE m.w.N., BGH WRP 2001, 692 - Test it; BGH WRP 2001, 1080, 1081 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH WRP 1998, 495, 496 - Today). - BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96
HOUSE OF BLUES
Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
Bei der gegebenen Sachlage steht der Beurteilung des Senats die Entscheidung "HOUSE OF BLUES" (BGH MarkenR 1999, 292), die nicht zur Unterscheidungskraft, sondern zur Frage des Freihaltungsbedürfnisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 und 3 MarkenG an einer fremdsprachigen, in Ländern des englischen Sprachraums eingetragenen Bezeichnung ergangen ist, nicht entgegen. - BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98
LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher …
Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
Die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, fehlt einer angemeldeten Bezeichnung aber nicht nur, wenn ihr ein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann, sondern auch, wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stRspr zuletzt BGH, Beschluß v. 28. Juni 2001 - I ZB 1/99 - INDIVIDUELLE m.w.N., BGH WRP 2001, 692 - Test it; BGH WRP 2001, 1080, 1081 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH WRP 1998, 495, 496 - Today). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99
INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
Die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, fehlt einer angemeldeten Bezeichnung aber nicht nur, wenn ihr ein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann, sondern auch, wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stRspr zuletzt BGH, Beschluß v. 28. Juni 2001 - I ZB 1/99 - INDIVIDUELLE m.w.N., BGH WRP 2001, 692 - Test it; BGH WRP 2001, 1080, 1081 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH WRP 1998, 495, 496 - Today). - BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98
LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
Der Senat geht mit der Anmelderin und der Markenstelle davon aus, daß bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab zugrunde zu legen ist und grundsätzlich jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter uns; BGH GRUR 2000, 722, 723 - LOGO; jeweils unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 12/6581, S 70 = BlPMZ 1994, Sonderheft, S 64). - BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97
Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung
Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
Der Senat geht mit der Anmelderin und der Markenstelle davon aus, daß bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab zugrunde zu legen ist und grundsätzlich jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter uns; BGH GRUR 2000, 722, 723 - LOGO; jeweils unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 12/6581, S 70 = BlPMZ 1994, Sonderheft, S 64). - BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95
Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs
Auszug aus BPatG, 14.11.2001 - 29 W (pat) 196/00
Die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, fehlt einer angemeldeten Bezeichnung aber nicht nur, wenn ihr ein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann, sondern auch, wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stRspr zuletzt BGH, Beschluß v. 28. Juni 2001 - I ZB 1/99 - INDIVIDUELLE m.w.N., BGH WRP 2001, 692 - Test it; BGH WRP 2001, 1080, 1081 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH WRP 1998, 495, 496 - Today).